Landesklasse Ost – 2021/22

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  • #34280
    Friedrich
    Teilnehmer

      Spielplan ist raus:

      Erste 5 Spieltage gegen:
      Borea (H), Trebendorf (A), Weißwasser (H), Sachsenwerk (H), Rotation (A)

      Weißwasser wird wohl das vorerst letzte Spiel im Stadion sein.
      Danach wird sich auf Platz 11 eingerichtet.

      Das letzte Spiel in diesem Jahr ist das erste Rückspiel gegen Borea am 11. Dezember.
      Weiter gehts dann am 26. Februar 2022 gegen Trebendorf.
      Letzter Spieltag am 18. Juni bei Rietschen-See.

      #35913
      Max
      Moderator

        Jetzt wird es eng! Ab sofort wird für Zuschauer und Servicepersonal 2G empfohlen. Auswechsler, Trainer, Funktionsträger, Schiedsrichter werden auf zehn Ungeimpfte begrenzt. Die beiden Spielpartner treffen bis zum Vortag der auszutragenden Partie Absprachen untereinander sowie mit dem/der Schiedsrichter/-in und dem Staffelleiter, ob die jeweilige Partie unter den gegebenen Umständen verordnungskonform ausgetragen werden kann. Ohne Einigung wird das Spiel (ohne sportgerichtliche Konsequenzen!) abgesetzt. https://www.sfv-online.de/news/details/sfv-vorstand-fasst-beschluss/

        Aufgrund der Auswirkungen der neuen Corona-Schutz-Verordnung (gültig bis 25. November 2021) des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt auf den organisierten Sport, kam am heutigen Abend, 10. November 2021, der Vorstand des Sächsischen Fußball-Verbandes in einer Videokonferenz zusammen, um über den Umgang mit dem Landesspielbetrieb zu entscheiden. Einer Beschlussvorlage stimmte der SFV-Vorstand mehrheitlich zu. Danach bleiben die Spiele auf Landesebene vorerst angesetzt, sollte die Überlastungsstufe erreicht werden, wird der Spielbetrieb eingestellt.

        +++ VORSTANDSBESCHLUSS +++

        Nach wie vor vertritt der SFV die Position, dass für den Sport im Außenbereich dringender Definitionsbedarf besteht. Das zuständige Ministerium signalisierte Gesprächsbereitschaft. Bei einem gemeinsamen Termin mit Staatsministerin Petra Köpping, dem Landessportbund Sachsen und dem Sächsischen Fußball-Verband soll noch in dieser Woche die Position des organisierten Sports diskutiert werden.

        Mit Inkrafttreten der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung vom 8. November 2021 gilt die Kontaktbeschränkung im Rahmen der Vorwarnstufe (§ 8/Abs. 2) auch für den Fußball. Grundsätzlich ist der Trainings- und Wettkampfbetrieb zwar nicht untersagt, wird mit § 8 Abs. 2 allerdings eingeschränkt. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind demnach nur mit bis zu zehn Personen unabhängig von der Anzahl der Hausstände gestattet. Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sowie geimpfte und genesene Personen bleiben unberücksichtigt. Unter dieser Maßgabe hat das SFV-Präsidium in seiner Sitzung am 10. November 2021 folgenden Beschluss im Hinblick auf den Landesspielbetrieb gefasst (Kreis- und Stadtfußballverbände können abweichende Regelungen treffen):

        1. Die im Zeitraum vom 12. bis 25.11.2021 angesetzten Pflichtspiele im Landesmaßstab Herren, Frauen/Juniorinnen und Junioren bleiben während der Vorwarnstufe (§ 8) angesetzt.
        2. Die Austragung der angesetzten Spiele ist möglich, wenn die nach der Corona-Schutz-Verordnung geltenden Bestimmungen von allen am Spiel beteiligten Personen eingehalten werden können.
        3. Darunter fällt während der Vorwarnstufe die Begrenzung auf maximal zehn an einer Sportveranstaltung beteiligten Personen (u.a. Spieler, Auswechsler, Trainer, Funktionsträger, Schiedsrichter), wobei geimpfte und genesene Personen sowie Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nicht mitgezählt werden.
        4. Für Zuschauer und Servicepersonal empfehlen wir die Einhaltung der 2G-Regel.
        5. Für Spiele im Bereich Herren, Frauen, B-Junioren/-Juniorinnen, A-Junioren gilt: Die beiden Spielpartner treffen bis zum Vortag der auszutragenden Partie Absprachen untereinander sowie mit dem/der Schiedsrichter/-in und dem/der Staffelleiter/-in, ob die jeweilige Partie unter den gegebenen Umständen verordnungskonform ausgetragen werden kann.
        6. Die unter Punkt 5 aufgeführte Absprache wird auch für alle Spiele der C-Junioren/Juniorinnen und jüngerer Altersklassen empfohlen, um abzusichern, dass sich Trainer, Funktionsträger und Schiedsrichter zusammen auf nicht mehr als zehn Personen ohne 2G-Nachweis aufsummieren.
        7. Kann eine Einigung (Punkt 5 und 6) nicht erzielt werden oder bestehen begründete Zweifel an einer ordnungsgemäßen Austragung, so kann ein Spiel nicht verordnungskonform ausgetragen werden und es erfolgt die Absetzung der Partie, ohne dass dies sportgerichtliche Konsequenzen nach sich zieht.
        8. Mit Eintritt der Überlastungsstufe (§ 9) wird der Spielbetrieb im Landesmaßstab für die Dauer deren Geltung unterbrochen.

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