Antwort auf: Auf- und Abstiegsreglung 2014/15

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#6283
ich83
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    Naja Geldstrafe war zu erwarten, nur die Definition „empfindlich“ lässt wieder Spielraum offen.

    http://www.sfv-online.de/news/news-archiv/2117-spielklassengliederung-sfv-ab-2015-2016.html

    Alle noch ausstehenden Entscheidungen die Staffeleinteilung der Herren-spielklassen der Saison 2015/2016 betreffend, wurden heute auf Grundlage der aktuell gültigen Spielordnung und der ebenfalls bekannten, unveränderten Auf- und Abstiegsregelung für das Spieljahr 2014/2015 getroffen.

    Da in der Landesklasse Ost alle aufstiegsberechtigten Mannschaften Aufstiegsverzicht erklärt haben, wurde der freie Startplatz in der Landesliga gem. Pkt. 3.5.1. der Auf- und Abstiegsregelung 2014/2015 durch die sogenannte „Quotientenregel“ mit der bestplatzierten aufstiegsberechtigten Mannschaft der übrigen Landesklasse-Staffeln besetzt. Dies ist der Reichenbacher FC aus der Landesklasse West. Dadurch steigt in dieser Staffel der SV Tanne Thalheim nicht aus der Landesklasse in die Kreisoberliga ab. In der Landesklasse Ost hingegen steigen vier Mannschaften ab und keine Mannschaft in die Landesliga auf.

    „Der Sächsische Fußball-Verband steht damit zu seinem Wort, alle erforderlichen Entscheidungen auf der Grundlage seiner Ordnungen und Regularien und mit der gebotenen Sorgfalt zu treffen. Nur so sind transparente, für alle nachvollziehbare und damit sportlich faire Entscheidungen möglich“, kommentiert SFV-Vizepräsident Christoph Kutschker die getroffene Staffeleinteilung.

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    Neben dem sportlichen Erreichen des Aufstiegsrechts war durch den Spielausschuss des SFV die Erfüllung der Zulassungskriterien nach § 46 der SFV-Spielordnung zur Landesliga bzw. Landesklasse durch die Vereine zu prüfen. Diesbezüglich gab es bei keinem Verein beschlussrelevante Einschränkungen, sodass alle Mannschaften, auch die von den Kreisverbänden gemeldeten Aufsteiger aus den Kreisoberligen, in die Staffeln eingeordnet werden konnten.

    Die zuletzt noch ausstehenden Entscheidungen in sportrechtlichen Verfahren einzelner Vereine hatten keine Auswirkungen auf die Beschlussfassung der Staffeleinteilungen. So wurde zum Beispiel der SV Rot-Weiß Bad Muskau auf Grund seiner verspäteten Verzichtserklärung des erreichten Aufstiegsrechts mit einer empfindlichen Geldstrafe belegt.

    Noch bevor das Präsidium die vom Spielausschuss des SFV vorgelegte Staffeleinteilung bestätigen konnte, waren durch den SFV-Vorstand zwei Anträge von Vereinen der Landesklasse Ost zu behandeln. Die SG Weixdorf hatte für sich beantragt trotz der Auf- und Abstiegsregelung und des erreichten Tabellenplatzes in der Landesklasse Ost zu verbleiben. Dieser Antrag wurde vom SFV-Vorstand abgelehnt. Ferner hatte der Verein SC Borea Dresden mit Unterstützung einiger anderer Vereine beantragt die Staffelstärke der Landesklassen Ost und Mitte von 14 auf 16 Teams zu erhöhen. Auch dieser Antrag wurde vom SFV-Vorstand abgelehnt.

    Der verantwortliche Vizepräsident Christoph Kutschker begründet die Entscheidung so: „Insbesondere der Antrag des Vereins SC Borea Dresden auf Erweiterung der Landesklassen Ost und Mitte war abzulehnen, da es für die Realisierung einer solchen Erweiterung keinerlei rechtliche Grundlage gibt und die erforderliche Neuregelung zu neuen Unsicherheiten geführt hätte. Für eine Aufstockung wären sowohl die auf Abstiegsrängen platzierten Mannschaften der Landesklassen als auch zusätzliche Aufsteiger aus den Kreisoberligen in Frage gekommen. Darüber hinaus hatten sich die Vereine der Staffeln Ost und West im Frühjahr 2013 bei einer Befragung durch den Spielausschuss ausdrücklich gegen eine Aufstockung entschieden. Der SFV wird das Thema aber mittel- und langfristig im Auge behalten und zur neuerlichen Meinungsbildung in die zuständigen Gremien, die selbstverständlich auch das Meinungsbild der Vereine umfassen, weitergeben. „