Hinweis der Geschäftsführung
19.06.2008
19.06.2008
Die Geschäftsführung des Dresdner Sportclubs möchte aus gegebenem Anlass auf die satzungsgemäßen Kündigungsfristen (3 Monate zum Monatsende) hinweisen. Diesbezüglich ist jedoch das Spielrecht losgelöst von der Mitgliedschaft zu betrachten.
Ein Spielrecht für einen anderen Verein kann somit trotz noch vorhandener Mitgliedschaft erworben werden. Zudem möchte die Geschäftsführung die Mitglieder, die den Verein verlassen, auch darauf hinweisen, dass die Beitragspflicht erst mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlischt.
Im Umkehrschluss gilt Ähnliches auch für andere Vereine. Aktive Mitglieder können unabhängig von dem Ende ihrer Mitgliedschaft bei rechtzeitiger Kündigung ein Spielrecht beim Dresdner SC wahrnehmen.